Aufgaben
Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen der Pfarrei und hat die ihr zufließenden Kirchensteuermittel sowie sonstigen Zuwendungen und Erträge satzungsgemäß und sinnvoll zu verwenden. Er
vertritt die Pfarrei in wirtschaftlichen Belangen nach außen. Er entscheidet über Bauvorhaben und Anschaffungen für die Kirchen und die sonstigen pfarrlichen Einrichtungen. Er regelt auch die
Arbeitsverhältnisse der in der Pfarrei angestellten Mitarbeiter/innen.
Das Vermögen der Pfarrei besteht im Wesentlichen aus Grundstücken, Gebäuden und Einrichtungsgegenständen: Kirchen, Gemeindezentren, Kindergärten, Pfarrhäuser, Wohn- und Geschäftsbauten.
Der Kirchenvorstand setzt sich aus dem Pfarrer, der den Vorsitz führt, dem Stellvertreter des Pfarrers und sechzehn von der Pfarrgemeinde gewählten Mitgliedern zusammen. Deren Amtsdauer beträgt
grundsätzlich sechs Jahre, wobei alle drei Jahre jeweils acht Mitglieder neu gewählt werden. Die derzeitige Wahlperiode begann im November 2021. An den Sitzungen nimmt zudem ein Mitglied des
Pfarrgemeinderats teil.
Mitglieder
Propst Michael Ludwig | Vorsitzender |
Britta Balt | |
Martin Carl Beilmann | |
Klaus Michael Evers | |
Lothar Gräfingholt | |
Ludwig Heimeshoff | |
Ralph Hohmann | |
Jörn Kleinelümern | |
Hans Rainer Kost | |
Ulrich Linnhoff | |
Harry Niedballa | |
Hendrik Schiwon | |
Marita Schmeink | |
Sonja Schrickel | |
Christian Sternemann | |
Marc Stirnberg | |
Hans Michael Vornweg | |
Christof Cichowski | entsandt aus dem Pfarrgemeinderat |
Ausschüsse
Der Kirchenvorstand hat folgende Sachausschüsse gebildet, in denen die entsprechenden Entscheidungen vorbereitet und nach Kirchenvorstandsbeschluss umgesetzt werden:
Aufgaben
Der PGR wirkt gemeinsam mit dem Pastoralteam bei der Ausrichtung der pastoralen Arbeit in der Pfarrei, den Gemeinden und den pastoralen Handlungsfeldern hinsichtlich der Inhalte und Arbeitsweisen mit.
Aufgabe des PGRs ist es, die Pfarrei als Ermöglichungsraum für kirchliches Leben zu gestalten. Dabei koordiniert, unterstützt und vernetzt er pastorale Angebote und Initiativen. Er trägt Sorge für eine geordnete und strukturierte Beteiligung von Gruppierungen und Personen, die sich in der und für die Pfarrgemeinde engagieren wollen, sei es durch zeitlich befristete Initiativen und Projekte oder in Form bereits bestehender Vereine, Verbände, Gemeinschaften oder Initiativen.
Der PGR wirkt an einer kontinuierlichen, transparenten Öffentlichkeitsarbeit mit.
Der Pfarrgemeinderat wird künftig in allen Pfarreien des Bistums direkt gewählt. Für die Wahl entscheiden die amtierenden Pfarrgemeinderats-Mitglieder, ob es in ihrer Pfarrei unterschiedliche Kandidatenlisten je Gemeinde oder eine einheitliche Kandidatenliste für die gesamte Pfarrei gibt.
Der Pfarrgemeinderat wird für eine Amtszeit von 4 Jahre gebildet.
Mitglieder des Pfarrgemeinderates St. Peter und Paul
Ludwig |
Michael |
Propst |
Bachstein |
Beate |
Seliger Nikolaus Groß |
Brinkmann |
Thomas |
Herz Jesu |
Cengija |
Mario |
Kroatische Gemeinde |
Cichowski |
Christof |
St. Peter und Paul |
Gad |
Krzysztof |
polnische Gemeinde |
Ganswindt Hohmann |
Ursula Ralph |
Herz Jesu Kirchenvorstand |
Keller |
Meinolf |
St. Peter und Paul |
Krabbe |
Heinz-Werner |
St. Nikolaus von Flüe |
Mlikota |
Ivana |
Kroatische Gemeinde |
Pohlschmidt |
Klaus |
St. Franziskus |
Ridderskamp |
Renate |
Seliger Nikolaus Groß |
Romahn |
Dorothea |
St. Nikolaus von Flüe |
Sagner |
Susanne |
Pastoralteam |
Schmelzer |
Dominik |
St. Franziskus |
Schmitz Slawisch |
Cleo Hannah |
St. Meinolphus-Mauritius Jugendbeauftragte |
Wiemann |
Cordula |
St. Meinolphus-Mauritius |
Zajonz |
Malgorzata |
polnische Gemeinde |
Vorstand
Propst Michael Ludwig
Meinolf Keller
Cleo Schmitz
Malgorzata Zajonz
In den Kirchenvorstand wurde Herr Christof Cichowski entsandt.
Nächste Sitzung des Pfarrgemeinderates am 15. Mai 2024