Der aktuelle Infobrief mit Angeboten in der Fastenzeit, Karwoche und Ostern

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Gottesdienste in der Propsteipfarrei St. Peter und Paul


Gottesdienstordnung

 

Propstei St. Peter und Paul

Sonntag 12:00 Uhr
täglich 18:30 Uhr

Dienstag 17:00 Uhr Gottesdienst für Unbedachte (nur am letzten Dienstag im ungeraden Monat)

 

St. Meinolphus-Mauritius

Sonntag 10:30 Uhr
Freitag 8:00 Uhr

 

St. Anna Goldhamme

Samstag 17:00 Uhr
Montag 8:00 Uhr

 

St. Nikolaus von Flüe

Sonntag 10:30 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr

 

St. Liborius Grumme

Sonntag 11:30 Uhr

 

St. Franziskus Bochum-Riemke

Sonntag 10:15 Uhr
Mittwoch 9:00 Uhr

 

Herz Jesu Bochum-Hamme

Sonntag 9:30 Uhr
Mittwoch 17:30 Uhr (nur am 1. im Monat)
Freitag 15:00 Uhr (nur am 1. im Monat)

 

Krankenhäuser 

Sonntag  8:45 Uhr  St. Elisabeth-Hospital

Sonntag 10:30 Uhr  St. Josef-Hospital

 

Seniorenzentren

Montag, 17:00 Uhr       Seniorenzentrum Bayernstraße  (2-5 i. Monat)

Donnerstag, 9:30 Uhr   St. Marienstift

Freitag, 10:30 Uhr        Caritas St. Franziskus     (alle 14 Tage)

Samstag, 15:45 Uhr     St. Mauritius-Stift

Sonntag, 10:30 Uhr      St. Joseph-Stift   (Wort-Gottes-Feier)

 

kroatische Gemeinde

Sonntag 11:00 Uhr

 

polnische Gemeinde St. Joseph

Sonntag 11:00 Uhr
Samstag 9:00 Uhr

 


Hinweise


Liebe Besucher:innen unserer Gottesdienste,

 

wie angekündigt, läuft die aktuelle Coronaschutzverordnung (CorSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen am kommenden Samstag, 2. April 2022, aus. Aufgrund der bundesgesetzlichen Lage (IfSchG) können die Bundesländer nur noch eingeschränkt Schutzmaßnahmen (z. B. Maskenpflicht in Altenheimen, Krankenhäusern und Zügen) erlassen. Ausnahmen gelten nach der sogenannten Hotspot-Regel. Sie ermöglicht, dass die Länder weiter gehende Maßnahmen ergreifen, wenn die medizinische Versorgungslage vor Ort nicht mehr gewährleistet ist oder neue gefährlichere Virusvarianten auftreten. Das ist in Nordrhein-Westfalen derzeit an keinem Ort der Fall.

In der Konsequenz fällt die Maskenpflicht in Innenräumen. Die Grundregeln (Abstände und Maske) bleiben lediglich empfohlen.

Für die Feier von Gottesdiensten haben sich die (Erz-)Bistümer Köln, Paderborn, Münster, Aachen und Essen auf folgende Grundregeln verständigt:

  1. Reguläre Gottesdienste unterliegen keinen Zugangsbeschränkungen (2 oder 3 G). Abstände werden empfohlen.
  2. Die Maskenpflicht in Innenräumen entfällt zwar nach den staatlichen Regeln. Empfohlen wird aber das Tragen der Maske, wenn gesungen wird (Ausnahme Chöre und Kantoren) oder wenn die Abstände zwischen Personen, die nicht zu einem Hausstand gehören, nicht eingehalten werden können. Ein genereller Verzicht ist unter den Voraussetzungen der 2G+-Regel möglich.
  3. Chöre und Kantoren singen ohne Maske und halten Abstände ein.
  4. Die Kommunionspender desinfizieren sich die Hände, bevor die Kommunion dargereicht wird. Mundkommunion wird separat gespendet.
  5. Die Weihwasserbecken sollen ab Ostern wieder befüllt werden.
  6. Kollekten können in der gewohnten Weise durch Weitergabe des Korbes gehalten werden.
  7. Beim Friedensgruß wird empfohlen, auf Körperkontakt zu verzichten.
  8. Die Kirchen werden gut durchlüftet.
  9. Bei Prozessionen und Gottesdiensten im Freien kann auf die Maske verzichtet werden. Abstände werden empfohlen.


Mit diesen Regelungen kehrt weitgehend wieder eine vorsichtige Normalität in das kirchliche Leben ein. Unser Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck freut sich daher, dass es nunmehr allen Gläubigen wieder möglich ist, einen Gottesdienst ohne große Einschränkungen besuchen zu können.