Der Kirchenvorstand

Aufgaben

 

Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen der Pfarrei und hat die ihr zufließenden Kirchensteuermittel sowie sonstigen Zuwendungen und Erträge satzungsgemäß und sinnvoll zu verwenden. Er vertritt die Pfarrei in wirtschaftlichen Belangen nach außen. Er entscheidet über Bauvorhaben und Anschaffungen für die Kirchen und die sonstigen pfarrlichen Einrichtungen. Er regelt auch die Arbeitsverhältnisse der in der Pfarrei angestellten Nichtpastoralen Mitarbeiter/innen.
Das Vermögen der Pfarrei besteht im Wesentlichen aus Grundstücken, Gebäuden und Einrichtungsgegenständen: Kirchen, Gemeindezentren, Kindergärten, Pfarrhäuser, Wohn- und Geschäftsbauten.
Der Kirchenvorstand setzt sich aus dem Pfarrer, der den Vorsitz führt, und sechzehn von der Pfarrgemeinde gewählten Mitgliedern zusammen. Deren Amtsdauer beträgt vier Jahre. Die derzeitige Amtsperiode begann am 24. November 2025. An den Sitzungen nimmt zudem ein Mitglied des Pfarrgemeinderats teil, das ebenfalls stimmberechtigt ist.


Mitglieder

Propst Michael Ludwig Vorsitzender
Daniel Christian Balzert  
Martin Carl Beilmann  
Thomas Brinkmann  
Christof Cichowski  Vorsitzender Ausschuss Grundstücksentwicklung und Vertreter des KV im Pfarrgemeinderat
Klaus-Michael Evers  
Ute Haas  
Ralph Hohmann  
Britta Katter  
Hans Rainer Kost  Vorsitzender Finanzausschuss
Ulrich Linnhoff  1. stellvertretender Vorsitzender und Vorsitzender Immobilienausschuss
Nina-Estelle Manns  
Harry Niedballa  
Marita Schmeink  2. stellvertretende Vorsitzende und Vorsitzende Personalausschuss
Sonja Schrickel  
Dr. Armin  Schwarze  
Marc Stirnberg  
 NN entsandt aus dem Pfarrgemeinderat

Ausschüsse


Der Kirchenvorstand hat folgende Sachausschüsse gebildet, in denen die entsprechenden Entscheidungen vorbereitet und nach Kirchenvorstandsbeschluss umgesetzt werden:

  • Personal
  • Finanzen
  • Immobilien
  • Grundstücksentwicklung

Pfarrgemeinderat

Aufgaben

 

Der  Pfarrgemeinderat  (PGR) wirkt  gemeinsam  mit  dem  Pastoralteam  bei  der  Ausrichtung  der  pastoralen  Arbeit  in  der Pfarrei,  den  Gemeinden  und  den  pastoralen  Handlungsfeldern  hinsichtlich  der  Inhalte  und Arbeitsweisen  mit.   

 

Aufgabe  des  PGRs  ist  es,  die  Pfarrei  als  Ermöglichungsraum  für  kirchliches  Leben  zu  gestalten. Dabei koordiniert,  unterstützt und  vernetzt  er  pastorale  Angebote  und  Initiativen. Er  trägt  Sorge  für  eine  geordnete  und  strukturierte  Beteiligung  von  Gruppierungen  und  Personen,  die sich  in  der  und  für  die  Pfarrgemeinde  engagieren  wollen,  sei  es  durch  zeitlich  befristete  Initiativen und  Projekte  oder  in  Form  bereits bestehender  Vereine,  Verbände,  Gemeinschaften oder  Initiativen.   

 

Der  PGR  wirkt  an einer  kontinuierlichen,  transparenten  Öffentlichkeitsarbeit  mit. 

 

Der Pfarrgemeinderat wird  in allen Pfarreien des Bistums direkt gewählt, sofern sich jeweils mehr Kandidatinnen und Kandidaten als zu wählende Mitglieder zur Verfügung gestellt haben. 

 

Der Pfarrgemeinderat wird für eine Amtszeit von vier Jahre gebildet.

  

Mitglieder des Pfarrgemeinderates St. Peter und Paul

Propst Michael Ludwig  
Timm Angrick  
Monika Bormann  
Meinolf Keller  
Klaus Pohlschmidt  
Dorothea Romahn  
Dominik Schmelzer  
Clea Elanor Schmitz  
Dr. Rainer Wennemann  

Vorstand (bis November 2025)

Propst Michael Ludwig

Meinolf Keller

Cleo Schmitz

Malgorzata Zajonz

 

In den Kirchenvorstand wurde Herr Christof Cichowski entsandt (bis November 2025).

Protokolle Pfarrgemeinderat

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Protokoll Pfarrgemeinderat vom 06. Mai 2025
2025-05-06 Protokoll_Nr-17.pdf
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Protokoll Pfarrgemeinderat vom 06. März 2025
2025-03-06 Protokoll_Nr-16.pdf
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Protokoll Pfarrgemeinderat vom 02.09.2024
2024-02-09 Protokoll_Nr-15.pdf
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Protokoll Pfarrgemeinderat vom 19.03. 2024
2024-03- 19 Protokoll_Nr-13.pdf
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Protokoll Pfarrgemeinderat vom 22. Januar 2024
2024-01- 22 Protokoll_Nr-12.pdf
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Nächste Sitzungen des Pfarrgemeinderates am 16.06.2025