Aufgaben
Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen der Pfarrei und hat die ihr zufließenden Kirchensteuermittel sowie sonstigen Zuwendungen und Erträge satzungsgemäß und sinnvoll zu verwenden. Er
vertritt die Pfarrei in wirtschaftlichen Belangen nach außen. Er entscheidet über Bauvorhaben und Anschaffungen für die Kirchen und die sonstigen pfarrlichen Einrichtungen. Er regelt auch die
Arbeitsverhältnisse der in der Pfarrei angestellten Nichtpastoralen Mitarbeiter/innen.
Das Vermögen der Pfarrei besteht im Wesentlichen aus Grundstücken, Gebäuden und Einrichtungsgegenständen: Kirchen, Gemeindezentren, Kindergärten, Pfarrhäuser, Wohn- und Geschäftsbauten.
Der Kirchenvorstand setzt sich aus dem Pfarrer, der den Vorsitz führt, und sechzehn von der Pfarrgemeinde gewählten Mitgliedern zusammen. Deren Amtsdauer beträgt vier Jahre. Die derzeitige
Amtsperiode begann am 24. November 2025. An den Sitzungen nimmt zudem ein Mitglied des Pfarrgemeinderats teil, das ebenfalls stimmberechtigt ist.
Mitglieder
| Propst Michael Ludwig | Vorsitzender |
| Daniel Christian Balzert | |
| Martin Carl Beilmann | |
| Thomas Brinkmann | |
| Christof Cichowski | Vorsitzender Ausschuss Grundstücksentwicklung und Vertreter des KV im Pfarrgemeinderat |
| Klaus-Michael Evers | |
| Ute Haas | |
| Ralph Hohmann | |
| Britta Katter | |
| Hans Rainer Kost | Vorsitzender Finanzausschuss |
| Ulrich Linnhoff | 1. stellvertretender Vorsitzender und Vorsitzender Immobilienausschuss |
| Nina-Estelle Manns | |
| Harry Niedballa | |
| Marita Schmeink | 2. stellvertretende Vorsitzende und Vorsitzende Personalausschuss |
| Sonja Schrickel | |
| Dr. Armin Schwarze | |
| Marc Stirnberg | |
| NN | entsandt aus dem Pfarrgemeinderat |
Ausschüsse
Der Kirchenvorstand hat folgende Sachausschüsse gebildet, in denen die entsprechenden Entscheidungen vorbereitet und nach Kirchenvorstandsbeschluss umgesetzt werden:
Aufgaben
Der Pfarrgemeinderat (PGR) wirkt gemeinsam mit dem Pastoralteam bei der Ausrichtung der pastoralen Arbeit in der Pfarrei, den Gemeinden und den pastoralen Handlungsfeldern hinsichtlich der Inhalte und Arbeitsweisen mit.
Aufgabe des PGRs ist es, die Pfarrei als Ermöglichungsraum für kirchliches Leben zu gestalten. Dabei koordiniert, unterstützt und vernetzt er pastorale Angebote und Initiativen. Er trägt Sorge für eine geordnete und strukturierte Beteiligung von Gruppierungen und Personen, die sich in der und für die Pfarrgemeinde engagieren wollen, sei es durch zeitlich befristete Initiativen und Projekte oder in Form bereits bestehender Vereine, Verbände, Gemeinschaften oder Initiativen.
Der PGR wirkt an einer kontinuierlichen, transparenten Öffentlichkeitsarbeit mit.
Der Pfarrgemeinderat wird in allen Pfarreien des Bistums direkt gewählt, sofern sich jeweils mehr Kandidatinnen und Kandidaten als zu wählende Mitglieder zur Verfügung gestellt haben.
Der Pfarrgemeinderat wird für eine Amtszeit von vier Jahre gebildet.
Mitglieder des Pfarrgemeinderates St. Peter und Paul
| Propst Michael Ludwig | |
| Timm Angrick | |
| Monika Bormann | |
| Meinolf Keller | |
| Klaus Pohlschmidt | |
| Dorothea Romahn | |
| Dominik Schmelzer | |
| Clea Elanor Schmitz | |
| Dr. Rainer Wennemann |
Vorstand (bis November 2025)
Propst Michael Ludwig
Meinolf Keller
Cleo Schmitz
Malgorzata Zajonz
In den Kirchenvorstand wurde Herr Christof Cichowski entsandt (bis November 2025).
Nächste Sitzungen des Pfarrgemeinderates am 16.06.2025
