Aufgaben und Zusammensetzung: Der Kirchenvorstand vertritt als juristische Person die Kirchengemeinde. Seine Aufgaben sind vielfältig und für die Entwicklung der Gemeinde bedeutsam. Sie reichen von finanziellen und gestalterischen Entscheidungen bis hin zu Personalfragen. Er verwaltet das Vermögen der Gemeinde, sorgt für ihre Immobilien sowie ihren Erhalt. Er kümmert sich um Rechtsfragen und um die Gemeindeverwaltung. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Bei den alle drei Jahre stattfindenden Wahlen wird jeweils die Hälfte (8 Personen) der Mitglieder neu gewählt.
Der Kirchenvorstand besteht aus
• 16 gewählten Mitgliedern aus der Pfarrei
• 1 vom Pfarrgemeinderat entsandtes Mitglied,
• dem Pfarrer als geborenes Mitglied,
• dem stellv. Pastor als geborenes Mitglied
Wer darf den KV wählen?
Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die seit mindestens einem Jahr in unserer Pfarrei wohnen und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das Wählerverzeichnis wird vom 2. bis 10. Oktober im Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten ausgelegt.
Wer kann in den KV gewählt werden?
Wählbar sind alle Katholiken, die seit mindestens einem Jahr in unserer Pfarrei wohnen und am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet haben. Die Vorschlagsliste des Wahlausschusses hängt in den Kirchen aus. Ergänzungsvorschläge können bis zum 17. Oktober eingereicht werden und müssen von 20 Wahlberechtigten der Pfarrei unterzeichnet werden.
Bei der Wahl am 06./07. November 2021 wurden gewählt:
I. Zu Kirchenvorstehern
1. Evers, Klaus 204
2. Stirnberg, Marc 171
3. Sternemann, Christian 166
4. Kost, Klaus-Rainer 165
5. Linnhoff, Ulrich 159
6. Heimeshoff, Ludwig 134
7. Beilmann, Marin Carl 116
8. Schrickel, Sonja 108
II. Zu Ersatzmitgliedern
1. Manns, Nina Estelle 107
2. Schmelzer, Dominik 106
3. Kuldszun, Bernt 90
Erstmals wählen wir den Pfarrgemeinderat direkt (2 Vertreter je Gemeinde) und nicht mehr die Gemeinderäte der einzelnen Gemeinden, die dann ihre Vertreter in den PGR entsenden.
Aufgaben und Zusammensetzung
Der PGR wirkt gemeinsam mit dem Pastoralteam bei der Ausrichtung der pastoralen Arbeit in der Pfarrei mit. Aufgabe des PGRs ist es, die Pfarrei als Ermöglichungsraum für kirchliches Leben zu gestalten. Dabei koordiniert, unterstützt und vernetzt er pastorale Angebote und Initiativen. Der PGR wirkt an einer kontinuierlichen, transparenten Öffentlichkeitsarbeit mit.
Der Pfarrgemeinderat besteht aus
• je 2 gewählten Mitgliedern aus jeder Gemeinde,
• 2 vom Pastoralteam entsandten Mitgliedern,
• 1 vom Kirchenvorstand entsandten Mitglied,
• dem Pfarrer als geborenem Mitglied,
• bis zu 5 von den vorstehenden Mitgliedern hinzuberufenen Mitgliedern.
Anstelle der bisherigen Gemeinderäte können sich in Gemeinden und Kirchorten, aber zum Beispiel auch in kirchlichen Einrichtungen oder für einzelne Gruppen (z.B. Jugend, Senioren …) „Teams in pastoralen Handlungsfeldern“ bilden, die in Abstimmung mit dem Pfarrgemeinderat künftig die pastorale Arbeit vor Ort gestalten.
Wer darf den PGR wählen?
Die Wahl erfolgt getrennt nach einzelnen Gemeinden - jede Gemeinde wählt ihre beiden Kandidaten. Wahlberechtigt in einer Gemeinde ist, wer im Gemeindegebiet wohnt, katholisch und am Wahltag mindestens 14 Jahre alt ist. Wählerinnen und Wähler, die in einem anderen Wahlbezirk wählen wollen, teilen dieses bis 4 Wochen vor der Wahl (spätestens bis Sonntag, 10.10.2021) dem Wahlausschuss mit und bitten um die Aufnahme in die Wahlberechtigtenliste. Das gilt auch im Fall des Wechsels des Wahlbezirks über die Pfarreigrenzen hinaus.
Wer kann in den PGR gewählt werden?
Kandidaten für den Pfarrgemeinderat können alle Wahlberechtigten werden, die mindestens 16 Jahre alt sind. Der Wahlausschuss erstellt bis zum 26. September für jede Gemeinde eine Vorschlagsliste. Ergänzungsvorschläge können bis zum 17. Oktober eingereicht werden und müssen von 12 Wahlberechtigten der jeweiligen Gemeinde unterzeichnet werden.
Da die Anzahl der Kandidatinnen und Kandidaten in unseren Gemeinden nicht über die Anzahl der zu wählenden Mitglieder nicht hinausgeht, sind diese zu Mitgliedern des Pfarrgemeinderates gemäß §2 Abs. 2 der Satzung ohne weiteres bestellt.
Eine Wahl findet in diesem Fall lt. Wahlordnung §12 ABs. 4 nicht statt.
Die neuen Mitglieder des Pfarrgemeinderates sind:
Bachstein |
Beate |
Seliger Nikolaus Groß |
Brinkmann |
Thomas |
Herz Jesu |
Cengija |
Mario |
Kroatische Gemeinde |
Cichowski |
Christof |
St. Peter und Paul |
Gad |
Krzysztof |
polnische Gemeinde |
Ganswindt |
Ursula |
Herz Jesu |
Keller |
Meinolf |
St. Peter und Paul |
Krabbe |
Heinz-Werner |
St. Nikolaus von Flüe |
Mlikota |
Ivana |
Kroatische Gemeinde |
Pohlschmidt |
Klaus |
St. Franziskus |
Ridderskamp |
Renate |
Seliger Nikolaus Groß |
Romahn |
Dorothea |
St. Nikolaus von Flüe |
Schmitz |
Cleo |
St. Meinolphus-Mauritius |
Wiemann |
Cordula |
St. Meinolphus-Mauritius |
Zajonz |
Malgorzata |
polnische Gemeinde |