Wahlen am 06. und 07. November 2021

Kirchenvorstand (KV)

Aufgaben  und  Zusammensetzung: Der  Kirchenvorstand  vertritt  als  juristische  Person die  Kirchengemeinde.  Seine  Aufgaben  sind  vielfältig  und  für  die  Entwicklung  der  Gemeinde  bedeutsam.  Sie  reichen  von  finanziellen  und  gestalterischen  Entscheidungen  bis  hin  zu  Personalfragen.  Er  verwaltet  das  Vermögen  der  Gemeinde, sorgt  für  ihre  Immobilien  sowie  ihren  Erhalt.  Er kümmert  sich  um  Rechtsfragen  und  um  die  Gemeindeverwaltung.  Die  Amtszeit  beträgt  6  Jahre.   Bei  den alle drei  Jahre  stattfindenden Wahlen  wird jeweils  die  Hälfte  (8  Personen)  der  Mitglieder  neu gewählt.

 

Der  Kirchenvorstand  besteht  aus

• 16  gewählten  Mitgliedern  aus  der  Pfarrei

• 1  vom Pfarrgemeinderat  entsandtes  Mitglied,

• dem Pfarrer  als  geborenes  Mitglied,

• dem stellv.  Pastor  als  geborenes  Mitglied

 

Wer  darf  den  KV  wählen?

Wahlberechtigt  sind  alle  Katholiken,  die  seit  mindestens  einem  Jahr  in  unserer  Pfarrei  wohnen und  am  Wahltag  das  18.  Lebensjahr  vollendet haben.  Das  Wählerverzeichnis  wird  vom  2.  bis  10. Oktober  im  Pfarrbüro  zu  den  Öffnungszeiten  ausgelegt.

 

Wer  kann  in  den  KV  gewählt  werden?

Wählbar  sind  alle  Katholiken,  die  seit  mindestens einem  Jahr  in  unserer  Pfarrei  wohnen  und  am Wahltag  das  21.  Lebensjahr  vollendet  haben. Die Vorschlagsliste des Wahlausschusses hängt in den Kirchen aus.  Ergänzungsvorschläge  können  bis  zum 17. Oktober  eingereicht  werden  und müssen  von  20  Wahlberechtigten  der  Pfarrei  unterzeichnet  werden.

Ergebnisse der KV-Wahl 2021

Bei der Wahl am 06./07. November 2021 wurden gewählt:

 

 

I. Zu Kirchenvorstehern

 

1.    Evers, Klaus                                      204

2.    Stirnberg, Marc                                  171

3.    Sternemann, Christian                    166

4.    Kost, Klaus-Rainer                           165

5.    Linnhoff, Ulrich                                 159

6.    Heimeshoff, Ludwig                         134

7.    Beilmann, Marin Carl                       116

8.    Schrickel, Sonja                                108

II. Zu Ersatzmitgliedern

1.    Manns, Nina Estelle                         107

2.    Schmelzer, Dominik                         106

 

3.    Kuldszun, Bernt                                  90

Pfarrgemeinderat (PGR)

Erstmals wählen wir den Pfarrgemeinderat direkt (2 Vertreter je Gemeinde) und nicht mehr die Gemeinderäte der einzelnen Gemeinden, die dann ihre Vertreter in den PGR entsenden.

 

Aufgaben und Zusammensetzung

Der PGR wirkt gemeinsam mit dem Pastoralteam bei der Ausrichtung der pastoralen Arbeit in der Pfarrei mit. Aufgabe des PGRs ist es, die Pfarrei als Ermöglichungsraum für kirchliches Leben zu gestalten.  Dabei  koordiniert,  unterstützt  und  vernetzt  er  pastorale  Angebote  und  Initiativen.  Der PGR  wirkt  an  einer  kontinuierlichen,  transparenten  Öffentlichkeitsarbeit  mit.

 

Der  Pfarrgemeinderat  besteht  aus

• je  2 gewählten  Mitgliedern  aus  jeder  Gemeinde,

• 2  vom Pastoralteam  entsandten  Mitgliedern,

• 1  vom Kirchenvorstand  entsandten  Mitglied,

• dem Pfarrer  als  geborenem  Mitglied,

• bis  zu  5 von den vorstehenden Mitgliedern  hinzuberufenen  Mitgliedern.

 

Anstelle  der  bisherigen  Gemeinderäte  können  sich in  Gemeinden  und  Kirchorten,  aber  zum  Beispiel auch  in  kirchlichen  Einrichtungen  oder  für  einzelne Gruppen  (z.B.  Jugend,  Senioren  …)  „Teams  in pastoralen  Handlungsfeldern“  bilden,  die  in  Abstimmung  mit  dem  Pfarrgemeinderat  künftig  die pastorale  Arbeit  vor  Ort  gestalten. 

 

Wer  darf  den  PGR  wählen?

Die  Wahl erfolgt  getrennt  nach  einzelnen  Gemeinden  -  jede  Gemeinde  wählt  ihre  beiden  Kandidaten. Wahlberechtigt  in  einer  Gemeinde  ist,  wer  im  Gemeindegebiet  wohnt,  katholisch  und  am  Wahltag mindestens  14  Jahre  alt  ist.  Wählerinnen und Wähler, die in einem anderen Wahlbezirk wählen wollen, teilen dieses bis 4 Wochen vor der Wahl (spätestens bis Sonntag, 10.10.2021) dem Wahlausschuss mit und bitten um die Aufnahme in die Wahlberechtigtenliste. Das gilt auch im Fall des Wechsels des Wahlbezirks über die Pfarreigrenzen hinaus. 

 

Wer  kann  in  den  PGR  gewählt  werden?

Kandidaten  für  den  Pfarrgemeinderat  können  alle Wahlberechtigten  werden,  die  mindestens  16 Jahre  alt  sind.  Der  Wahlausschuss  erstellt  bis zum  26.  September  für  jede  Gemeinde  eine  Vorschlagsliste.  Ergänzungsvorschläge  können  bis zum 17. Oktober eingereicht  werden  und  müssen von  12  Wahlberechtigten  der  jeweiligen  Gemeinde  unterzeichnet  werden.

Die neuen Mitglieder des Pfarrgemeinderates

Da die Anzahl der Kandidatinnen und Kandidaten in unseren Gemeinden nicht über die Anzahl der zu wählenden Mitglieder nicht hinausgeht, sind diese zu Mitgliedern des Pfarrgemeinderates gemäß §2 Abs. 2 der Satzung ohne weiteres bestellt.

Eine Wahl findet in diesem Fall lt. Wahlordnung §12 ABs. 4 nicht statt.

 

Die neuen Mitglieder des Pfarrgemeinderates sind:

 

 

Bachstein

Beate

Seliger Nikolaus Groß

Brinkmann

Thomas

Herz Jesu

Cengija

Mario

Kroatische Gemeinde

Cichowski

Christof

St. Peter und Paul

Gad

Krzysztof

polnische Gemeinde

Ganswindt

Ursula

Herz Jesu

Keller

Meinolf

St. Peter und Paul

Krabbe

Heinz-Werner

St. Nikolaus von Flüe

Mlikota

Ivana

Kroatische Gemeinde

Pohlschmidt

Klaus

St. Franziskus

Ridderskamp

Renate

Seliger Nikolaus Groß

Romahn

Dorothea

St. Nikolaus von Flüe

Schmitz

Cleo

St. Meinolphus-Mauritius

Wiemann

Cordula

St. Meinolphus-Mauritius

Zajonz

Malgorzata

polnische Gemeinde